Das Kind muss spätestens drei Monate nach der Geburt bei der Krankenkasse angemeldet werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten Eltern von Neugeborenen verschiedene Leistungen an, sowohl finanziell als auch in Bezug auf Vorsorge und Gesundheitsversorgung.
Die gesetzliche Krankenversicherung stellt folgende zuzahlungsfreie Angebote für werdende Mütter zur Verfügung:
- ärztliche Betreuung einschließlich der Schwangerenvorsorge
- Leistungen im Zusammenhang mit der Entbindung – Geburtsvorbereitungskurs
- stationäre Entbindung im Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung
- ambulante Entbindung zu Hause oder in einer hebammengeleiteten Einrichtung (Geburtshaus)
- Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft und Geburt stehen
- Hebammenhilfe in der Schwangerschaft und im Wochenbett
- häusliche Pflege und Haushaltshilfe
- Mutterschaftsgeld für Mitglieder der GKV